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Datenschutzrichtlinie SV Alberweiler e.V.

 

I. Präambel

Um mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) konform zu sein, wurde dieses Dokument als Ergänzung zur Satzung erstellt. Es enthält die Information darüber, wer Ansprechpartner im Verein ist und wie Daten im Verein erhoben, gespeichert, verarbeitet, übermittelt, gesperrt und gelöscht werden.

II. Datenschutzrichtlinie

1. Verantwortliche Stelle

SV Alberweiler e.V.
88433 Alberweiler

Vorstand:
Martin Kaiser
Im Unterfeld 14
88433 Alberweiler


2. Rechte im Bezug auf die DS-GVO

Jeder Betroffene hat:

  • Das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO
  • Das Recht auf Berichtung nach Artikel 16 DS-GVO
  • Das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO
  • Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO
  • Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und
  • Das Recht auf Widerspruch nach Artikel 21 DS-GVO

3. Erfassung personenbezogener Daten

Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins sowie zur Mitgliederverwaltung werden unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein und mit dem Verein verbundene Personen erhoben, gespeichert, verarbeitet, übermittelt, gesperrt und gelöscht.

Folgende Daten werden über das Eintrittsformular erhoben und elektronisch gespeichert (siehe 3. Erfassung personenbezogener Daten):

  • Vorname
  • Nachname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Telefon / Handynummer
  • E-Mail
  • Geschlecht
  • Bankverbindung
  • Abteilung
  • Status im Verein (aktiv/passiv)

Folgende Daten werden zusätzlich im laufenden Vereinsbetrieb erhoben und ebenfalls elektronisch gespeichert (siehe 3. Erfassung personenbezogener Daten):

  • Jahre der Mitgliedschaft
  • Aktuelle und bisherige Vereinsbereiche
  • Aktuelle und bisherige Funktionen / Aufgabenbereiche im Verein
  • Ehrungen
  • Ausbildertätigkeiten
  • Tätigkeiten im Ausschuss

4. Speicherung personenbezogener Daten

Die erhobenen Daten werden elektronisch im Programm „Lexware Finanzmanager“ und MS Office Anwendungen gespeichert. Die Sicherheit der Daten ist durch folgende Maßnahmen sichergestellt:

  • Zugriffssicherung durch Anwendung von Passwörtern

Die Personen, die auf personenbezogene Daten Zugriff haben sind im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten namentlich und mit den Ihnen zugewiesenen Berechtigungen aufgeführt.


5. Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Die im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten aufgeführten Personen verarbeiten die Daten elektronisch. Sie tun dies jedoch nur innerhalb den ihnen zugewiesenen Berechtigungen und innerhalb ihrer Aufgaben. Die Daten dürfen nur zur Verfolgung des Vereinszwecks bzw. zur Betreuung und Verwaltung von Mitgliedern genutzt werden. In Ausnahmefällen ist es möglich, die Daten für sonstige berechtigte Interessen des Vereins zu nutzen, wenn dem keine schutzwürdigen Interessen von Vereinsmitgliedern entgegenstehen (Art. 6 DS-GVO).


6. Übermittlung personenbezogener Daten

In diesem Abschnitt wird dargestellt, an wen Daten übermittelt werden und wie dies zu welchem Zweck geschieht. Dies ist im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ausführlich dargestellt.

6.1 Übermittlung an den WFV und DFB von Spieler/innen- Daten

Zwecks Spielermeldungen, Passanträge, Spielberichte, Ehrungs- und Zuschussanträge werden personenbezogene Daten an den WFV - Württembergischer Fußball-Verband und Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB) übermittelt. Dies geschieht elektronisch über das Programm DFBnet.org.

Folgende Daten werden übermittelt:

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • E-Mai
  • Telefon
  • Aktuelle und bisherige Funktionen im Verein
  • Aktuelle und bisherige Vereinsbereiche
  • Aktuelle und bisher durchgeführte Ehrungen
  • Aktuelle und bisherige Tätigkeiten im Ausschuss
  • Jahre der Mitgliedschaft

6.2 Übermittlung an die Gemeinde

Der Sportverein erhält von der Gemeinde im Rahmen der Vereinsförderrichtlinien einen Zuschuss für die Vereinsarbeit. Zur Beantragung des Zuschusses werden folgende Daten übermittelt:

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Aktueller Vereinsbereich

6.3 Übermittlung an Vereinsmitglieder

Laut Artikel 6 der DS-GVO ist die Datenübermittlung an Vereinsmitglieder nur zulässig, wenn sie dem Vereinszweck dient oder wenn der Verein oder der Empfänger daran ein berechtigtes Interesse hat. Dies kann z.B. die Weitergabe von Daten an einen Ausbilder sein.

6.4 Übermittlung an die Presse/Veröffentlichung der Daten im Internet

Im Zusammenhang mit seinen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten, Texte, Fotos und Filme seiner Mitglieder auf seiner Homepage, in sozialen Medien und übermittelt diese Daten zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien. Dies betrifft insbesondere Spielvorankündigungen und -berichte, Veranstaltungsberichte, Ehrungen und besondere Leistungen, Wahlergebnisse sowie bei Veranstaltungen anwesende Vorstandsmitglieder und sonstige Funktionäre. Die Veröffentlichung / Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei, neben Fotos und Filmen, auf Namen, Vereinszugehörigkeit und Funktion im Verein.

6.5 Aushänge und Schwarzes Brett

Zu Organisationszwecken bei Arbeitseinsätzen, Ausflügen oder ähnlichem werden Mitgliederlisten am schwarzen Brett ausgehängt. Auf diesen Listen sind personenbezogene Daten zu sehen, die aber auf den für die Veranstaltung notwendigen Angaben beschränkt sind. Außerdem werden Geburtstage zu bestimmten Jubiläen in den Kalender im Vereinsheim eingetragen.


7. Sperrung/Löschung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten des ausgetretenen Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu 10 Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts aufbewahrt.

7.1 Ausscheiden/Wechsel von Funktionsträgern

Beim Ausscheiden bzw. dem Wechsel von Funktionsträgern müssen sämtliche noch beim Funktionsträger verbliebenen, personenbezogenen Daten gelöscht werden. Ebenso wird der Zugriff auf die elektronische Datenverarbeitung geschlossen.


8. Widerruf

Sämtliche Angaben können wie in 2. Rechte in Bezug auf die DS-GVO widerrufen werden. Der Widerruf von verschiedenen Arten von personenbezogenen Daten hat unterschiedliche Auswirkungen. Der Widerruf muss schriftlich formlos erfolgen.

8.1 Vereinsausschluss

Einige Daten und Einverständnisse sind notwendig, um die Mitglieder im Verein verwalten zu können und die Meldungen an Versicherungen, Verbände usw. durchführen zu können. Diese sind:

  • Einverständniserklärung zur Erfassung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Einverständnis zur Übermittlung der Daten an die Gemeinde (gemäß 6. Übermittlung personenbezogener Daten)
  • Einverständnis zur Übermittlung der Daten an den WFV und DFB von Spieler/innen- Daten (gemäß 6. Übermittlung personenbezogener Daten)
  • Übermittlung der Daten an Vereinsmitglieder (gemäß 6. Übermittlung personenbezogener Daten)

Ein Widerruf dieser Einverständnisse hat einen Vereinsausschluss zur Folge, da ohne sie keine Mitgliederverwaltung und Meldung möglich ist.

8.2 Sonstige widerrufbare Einverständnisse

Folgende Einverständnisse sind widerrufbar, die Folgen des Widerrufs sind jeweils mit aufgeführt:

  • Übermittlung der Daten an die Presse/Veröffentlichung auf der Internetseite

- Ehrungen, Teilnahmen an bestimmten Veranstaltungen o.ä. werden nicht mehr veröffentlicht

  • Aushänge und Schwarzes Brett

- Die Teilnahme an Ausflügen oder Arbeitseinsätzen muss persönlich bekannt gegeben werden.
- Kein Erscheinen mehr in ausgehängten Listen

  • Nennung des Geburtsdatums im Terminkalender

- Termin wird anonym im Terminkalender genannt und in der Vorstandssitzung besprochen.